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BAG, 01.03.1979 - 3 AZR 472/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifvertrag - Streitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis - Geltendmachung innerhalb Frist - Vergütungsansprüche - Schadenersatzansprüche - Tarifliche Ausschlußfrist - Feststellungsklage
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 21.04.1977 - 7 Sa 152/76
- BAG, 01.03.1979 - 3 AZR 472/77
Papierfundstellen
- BB 1979, 197
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist
Eine Feststellungsklage, die nur einzelne Vorfragen klärt, aber mögliche weitere Streitfragen nicht zur Entscheidung stellt, wahrt die Frist nicht (BAG 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135, 138; 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 66 = EzA § 4 Ausschlußfristen Nr. 38, zu 2 b der Gründe). - BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …
Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vorfrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97
Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist …
Des weiteren wird eine gerichtliche Geltendmachungsfrist nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vorfrage zur Entscheidung stellt, hingegen weitere wesentliche Streitpunkte außer Betracht läßt (BAG, Urteil vom 01.03.1979, 3 AZR 472/77, AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 460/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungsklage stellt keine gerichtliche …
Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vortrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89
Vergütungsanspruch; Lohnanspruch; Arbeitsverhältnis; Verfall; Verfallfrist; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 458/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …
So hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vortrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2000 - 2 Sa 113/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Tarifliche Ausschlussfrist; Fristgerechte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 13.08.1999 - 11 Sa 1318/98
Annahmeverzug; Status; Ausschlußfrist; Großhandel
Denn insoweit reicht die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht aus, weil eine klageweise Geltendmachung voraussetzt, dass der streitige Anspruch Streitgegenstand wird (BAG, Urteil vom 22.02.1978 - 5 AZR 805/76 in AP Nr. 63 zu § 4 WG Ausschlußfristen; Urteil vom 01.03.1979 - 3 AZR 472/77 in AP Nr. 66 a.a.O.; Urteil vom 07.11.1991 2 AZR 548/79 n.v.;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 205 V 3 b).